Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle aktuellen und zukünftigen Vertragsangebote, Dienstleistungen und Lieferungen von Schadenpiloten an den Kunden. Sie finden auch Anwendung, wenn bei zukünftigen Vertragsabschlüssen innerhalb bestehender Geschäftsbeziehungen nicht explizit auf sie hingewiesen wird. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn diese schriftlich von Schadenpiloten bestätigt wurden.
2. Jegliche entgegenstehenden oder abweichenden Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner werden hiermit ausdrücklich abgelehnt.
II. Angebote und Vertragsschluss
1. Angebote von Schadenpiloten sind bis zur Annahme durch den Kunden freibleibend. Änderungen und Ergänzungen von Angeboten bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Nachtragsleistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind.
2. Sämtliche Angebote, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen von Schadenpiloten sind ausschließlich für den Kunden bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine unberechtigte Weitergabe verpflichtet den Kunden zum Schadenersatz.
3. Im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer als Kunden anzusehen.
III. Ausführungsfristen
1. Vereinbarte Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich festgehalten wurden.
2. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen, Streiks) berechtigen Schadenpiloten, die Erfüllung der Verpflichtungen zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, falls die Leistung dadurch unmöglich wird.
3. Gerät Schadenpiloten in Verzug, kann der Kunde erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist und einer schriftlichen Kündigungsandrohung Schadenersatz verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
IV. Abnahme und Gefahrübergang
1. Nach Fertigstellung der Arbeiten kann Schadenpiloten die Abnahme der Leistung verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
2. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme innerhalb einer von Schadenpiloten gesetzten Frist von 10 Werktagen nicht erklärt oder das Objekt nach Fertigstellung in Gebrauch nimmt.
3. Mit der Übergabe der Mietgeräte geht die Gefahr auf den Kunden über. Ein Versicherungsschutz für die Mietgeräte besteht seitens Schadenpiloten nicht. Auf Wunsch kann der Kunde die Geräte auf eigene Kosten versichern lassen.
V. Zahlungsbedingungen
1. Rechnungen von Schadenpiloten sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Die angegebenen Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, es sei denn, der Kunde ist nach §13b UStG als Steuerschuldner verantwortlich.
2. Bei Zahlungsverzug ist Schadenpiloten berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288, 247 Abs. 1 BGB zu berechnen. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
VI. Eigentumsvorbehalt
Schadenpiloten behält sich das Eigentum an gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung vor. Das Eigentum geht erst nach vollständiger Begleichung der Rechnung auf den Kunden über.
VII. Mängel und Gewährleistung
1. Offensichtliche Mängel müssen vom Kunden innerhalb von 10 Tagen nach Abnahme oder Lieferung schriftlich angezeigt werden. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu melden.
2. Mit der Abnahme oder Ingebrauchnahme des Werkes geht die Beweislast für Mängel auf den Kunden über.
3. Der Kunde kann Mängel gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geltend machen. Die gesetzlichen Verjährungsfristen sind einzuhalten.
VIII. Sicherheitsvorschriften
Der Kunde muss Schadenpiloten über bestehende Sicherheitsvorkehrungen, Unfallverhütungsvorschriften und Besonderheiten am und um den Sanierungsbereich vor Beginn der Arbeiten informieren. Schadenpiloten haftet nicht für Schäden, die auf fehlende oder mangelhafte Informationen des Kunden zurückzuführen sind.
IX. Preise und Zuschläge
1. Werden Arbeiten zu Überstunden, Nachtzeiten, Sonn- und Feiertagen oder unter erschwerten Bedingungen verlangt, werden entsprechende Zuschläge berechnet. Schadenpiloten informiert den Kunden vor Beginn der Arbeiten über die geltenden Stundensätze.
2. Der Kunde stellt erforderliche Strom-, Gas-, Wasser- oder Abwasseranschlüsse unentgeltlich zur Verfügung. Die Kosten für den Verbrauch trägt der Kunde.
X. Mietgeräte und Mietbedingungen
1. Mietgeräte werden in betriebsfähigem Zustand übergeben…
XI. Datenschutz
Schadenpiloten verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.
XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist der Hauptsitz von Schadenpiloten…
XIII. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden…
Stand: Dezember 2024